Link zu www.soccout.de

Link zu www.soccout.de

Bannerlogo702
Bandensystem Kunstrasen Hallen Zubehör Mobile Courts

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VAMAG e.K.
 

I. Allgemeine Bedingungen

Allen Lieferungen und Leistungen der Firma VAMAG e.K., nachfolgend VAMAG genannt, liegen diese Geschäfts-bedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von VAMAG; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

II. Lieferung und Montage

VAMAG wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen. Bei Lieferung und Erstellung (Montage), wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde die eigene Verantwortung dafür trägt, dass der Untergrund, auf dem die Anlage montiert wird, die statische Voraussetzung für die Gewichtsaufnahme der Anlagen erfüllt. Des Weiteren hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Boden eben ist und der DIN 18202 entspricht und ein aufnahmefähiger Belag (Estrich oder Nadelfilzteppich) für den Kunstrasen vorhanden ist. Velourteppichen oder andere nicht geeignete Beläge müssen vor der Verlegung des Kunstrasens entfernt werden. Die zusätzlichen Kosten hat er Auftraggeber zu tragen. Sollte der Auftraggeber dennoch darauf bestehen dass der Kunstrasen auf einem nicht dafür geeigneten Belag verlegt wird, übernimmt die Firma VAMAG e. K. keinerlei Garantien oder Gewährleistungen. Sollte bei der Montage aufgrund unvorhersehbarer nicht den baulichen Normen entsprechenden Hallengegebenheiten, z.B.: unebener Boden oder nicht tragfähige Wand-, Decken- (für Netzbefestigung usw.) oder Bodenkonstruktion bzw. Bodenbeschaffenheit ein Mehraufwand entstehen, hat der Kunde dafür die Kosten sowie den zeitlichen Verzug zu tragen. Sollten kurzfristig bauliche Veränderungen, wie Änderungen der Courtgrößen, Netzhöhen, der Tore und sonstiges, gewünscht werden, welche nicht im Auftrag vermerkt sind, werden diese Veränderungen gesondert in Rechnung gestellt. Dies ist auch bei Verkleinerungen bzw. Minderung des Materialaufwandes durch die zusätzlich notwendig werdende Planungsarbeit der Fall. Sämtliche Angebote basieren auf Einbauten im Erdgeschoss, bei Maßnahmen in Etagen sowohl über als auch unter dem Erdgeschoss, werden Zusatzkosten für den Transport berechnet und gesondert in Rechnung gestellt.


IIa) Montage mobiler Anlagen (Selbstmontage)

Bei Selbstmontage, insbesondere bei mobilen Anlagen, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Anlage auf einem ebenen der DIN 18202 entsprechenden Untergrund aufgestellt wird. Sollte die Anlage auf einem nicht entsprechenden Boden aufgestellt werden übernimmt die Firma VAMAG keinerlei Verantwortung bzw. Haftung für die Stabilität der Anlage. Bei Instabilität der Anlage, hat der Kunde die Pflicht, entweder durch Befestigung, oder Beschweren der Anlage eine ausreichende, den Sicherheitsbestimmungen entsprechende Stabilität zu erreichen, bzw. die Anlage auf einem anderen, für die Anlage geeigneten, Untergrund zu montieren. Die Firma VAMAG weißt ausdrücklich darauf hin, dass bei starkem Wind, bzw. Unwetter, der Spielbetrieb unverzüglich eingestellt werden muss und die Anlage entweder demontiert, oder zusätzlich befestigt werden muss.

III. Zahlung und Verzug

Rechnungen von VAMAG sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 14. Tag nach Rechnungsdatum sind die Vertragspartner von VAMAG zur Zahlung der Verzugszinsen in Höhe von 11 % verpflichtet. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Wird bei Zahlungsverzug des Mieters, Käufers, Bestellers usw. ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt, so hat der Mieter, Käufer, Besteller usw. die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten mit Ausnahme des Erfolgshonorars zu tragen. Für jede Mahnung wird eine pauschale Gebühr von 5 Euro erhoben.

IV. Gewährleistung

Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen zweier Wochen nach Beendigung der Montage bzw. Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch VAMAG beträgt 3 Jahre ab Abnahme der Ware. Die Abnahme aller Leistungen erfolgt unmittelbar am letzten Arbeitstag, zusammen mit einem Vorarbeiter der Montagefirma. Dadurch können eventuelle Beanstandungen sofort beseitigt werden. Die Nutzung der Courts durch Aufnahme des Spielbetribes kommt einer Abnahme gleich. Bei berechtigten Beanstandungen wird VAMAG die Nachbesserung veranlassen bzw. durchführen. Die Gewährleistung für Mängel ist auf Nachbesserung beschränkt. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von VAMAG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt. Netze wie Ballschutznetze, Tornetze etc. sowie Netzbefestigungen an den Hallenwänden sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Netze sowie Seile nach einer gewissen Zeit etwas Dehnen, und dass dafür erforderliche Nachspannarbeiten kostenpflichtig sind.
 

V. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum von VAMAG. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die VAMAG gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, VAMAG alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.


VI. Haftungsausschluss

VAMAG übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen und Sachbeschädigungen, die während des Spielbetriebes in den Anlagen für Spieler, Zuschauer und Unbeteiligte erfolgen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlage nur in einwandfreiem Zustand für den Spielbetrieb freigegeben wird, und dass bei Schäden an der Anlage (z.B.: nicht befestigten Teilen, abgegangener Kantenschutz usw.) der Spielbetrieb solange unterbrochen wird, bis die Mängel behoben sind und sich die Anlage wieder in einem einwandfreiem Zustand befindet.
 

VII. Bindung an Auftrag

Der vom Kunden erteilte Auftrag ist bindend, und unwiderruflich. Die VAMAG wird im Hinblick auf diesen Auftrag die benötigten Materialien bestellen sowie die Produktionsfirma beauftragen. Der Kunde ist auch dann zur Zahlung des vollen Kaufpreises verpflichtet, wenn er aus irgendwelchen Gründen, die Anlagen nicht von der Firma VAMAG beziehen möchte.

 

VIII. Datenerhebung und Speicherung

VAMAG ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

IX. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Hanau. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(Gültig ab dem 15. September 2004)

 

 

[Home] [Über uns] [Soccer] [Kontakt] [Galerie] [Rechtswesen] [AGB]